Zug verspätet? Hier finden Sie den nächsten Schritt.

Was Sie am Bahnhof tun können, welche Rechte Sie haben und wie Sie eine Entschädigung beantragen – ruhig, verständlich und ohne Fachchinesisch.

  • Unabhängiges Informationsangebot
  • Keine individuelle Rechtsberatung
  • Inhalte geprüft: 26. Oktober 2026

Wichtig zu wissen: Dies ist keine offizielle Website der Deutschen Bahn. Wir informieren unabhängig und stellen keine Ansprüche für Sie.

Erste Orientierung

Drei Dinge, die fast immer wichtig sind

  1. Situation festhalten Fahrkarte behalten, Verspätung mit Datum und Uhrzeit notieren, wenn möglich einen Screenshot der Anzeige oder der App machen.
  2. Prüfen, ob eine andere Verbindung möglich ist Bei größeren Verspätungen kann ein anderes Angebot infrage kommen. Was konkret gilt, hängt von der Reise und den Bedingungen ab.
  3. Antrag nicht vergessen Eine Entschädigung gibt es in der Regel nicht automatisch. Sie muss beim zuständigen Unternehmen beantragt werden.

Die vollständige Sofort-Checkliste lesen

Illustration: Eine Person fotografiert auf einem Bahnsteig mit dem Smartphone die Abfahrtstafel.
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Die ausführlichen Erklärungen finden Sie auf den jeweiligen Themenseiten.

Gibt es bei jeder Verspätung Geld zurück?

Nein. Ob und in welcher Höhe eine Entschädigung möglich ist, hängt unter anderem von der Verspätung am Zielort, dem Fahrpreis und den für die Reise geltenden Regeln ab. Kurze Verspätungen lösen in der Regel keinen Entschädigungsanspruch aus. Details stehen auf der Seite Entschädigung beantragen.

Bekomme ich die Entschädigung automatisch?

In der Regel nicht. Der Anspruch muss beim zuständigen Verkehrsunternehmen geltend gemacht werden – meist über ein Online-Formular, die App oder ein Papierformular. Bewahren Sie Fahrkarte und Nachweise auf.

Was zählt als Ankunftszeit?

Maßgeblich ist die tatsächliche Ankunft am Zielort der gebuchten Reise, nicht die Abfahrt am Startbahnhof. Wie Verspätungen genau berechnet werden, kann je nach Reise und Regelwerk abweichen. Diese Frage klären wir ausführlich im Überblick zu den Fahrgastrechten.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?

Prüfen Sie zuerst die Begründung und ob alle Unterlagen angekommen sind. Bleibt der Streit bestehen, kann eine unabhängige Schlichtungsstelle zuständig sein. Hinweise dazu finden Sie unter Entschädigung beantragen.

Unser Anspruch

Verständlich, vorsichtig und nachprüfbar

Wir erklären Abläufe in einfacher Sprache und verweisen auf die offiziellen Stellen, bei denen Sie Anträge stellen. Wo eine Antwort vom Einzelfall abhängt, sagen wir das ausdrücklich, statt eine Sicherheit zu versprechen, die es nicht gibt.

Alle Inhalte werden redaktionell erstellt und mit einem Prüfdatum versehen. Rechtliche Angaben können sich ändern – deshalb prüfen Sie vor einem Antrag immer die aktuellen Informationen des zuständigen Unternehmens.

Mehr über Arbeitsweise und Grenzen des Portals

Illustration: Eine Person füllt am Tisch ein Formular aus, daneben Smartphone und Fahrkarte.